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Sicher und gesund durch Absperrungen von Gefahrenbereichen

In jedem Betrieb gibt es Bereiche, die vor dem Zutritt durch Unbefugte gesichert werden müssen. Weiterhin existieren viele Gefahrenstellen, die komplett durch Absperrungen abgetrennt werden müssen. Die Unfallverhütung und die Beseitigung von Gefahrenstellen liegt in der Verantwortung des Betriebsinhabers. Beim Arbeitsschutz und der betrieblichen Sicherheit hat der Unternehmer in erster Linie dafür zu sorgen, dass Schäden von Leib und Leben seiner Mitarbeiter abgewendet werden. Durch Gesetze werden ihm deshalb Grundpflichten auferlegt. Im Wesentlichen ergibt sich dies aus fünf Rechtsvorschriften: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §§ 3, 4, 13), Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG-SGB VII § 21), Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften" (GUV-V A 1, bisher GUV 0.1 § 2 (1)) der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB § 618) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG § 1). Neben diesen Grundpflichten haben Sie als Unternehmer weitere Aufgaben und Pflichten. Mehr darüber können Sie in den GUV-I 85639 der Gesetzlichen Unfallversicherung nachlesen.

Durchführungsanweisung für Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit "BGV A8" dient als Durchführungsanweisung für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen am Arbeitsplatz. Sie finden hier Bestimmungen über Einsatzbedingungen, die Auswahl der geeigneten Kennzeichnungsart, die Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen sowie zur Markierung von Fahrwegen, für Leucht- und Schallzeichen, u. v. m..

Absperrsystem mit Warn- und Signalfarben

Damit stationäre oder flexible Absperrungen wie Absperrketten, Absperrpfosten, Schranken oder Aufsteller, etc. ihre Warnfunktion erfüllen, werden sie meist in Signal- und Warnfarben Rot-Weiß oder Gelb-Schwarz gestaltet. Durch Absperrungen sollen Unfälle vermieden und zudem andere Arbeitsprozesse nicht behindert werden. Warnaufsteller, Schilder und Plaketten sorgen dafür, dass Unbefugte die Stelle umgehen oder umfahren können. Sie können als Unternehmer mit Ihren Gefahren- und Unfallbeauftragten ein Absperrsystem aus Ketten-Absperrungen, Gurt-Absperrungen, Absperrpfosten, Schranken, Warnaufstellern, Wegsperren, Absperrbändern, Leitkegeln und Schildern schaffen.

Kunststoff-Schilder

Runde, drei- und viereckige Polypropylen-Schilder, die auf Kettenpfosten befestigt werden können, dienen zur sicheren Absperrung, Warnung und Schutz vor Gefahrenstellen. Sie erhöhen die Arbeitssicherheit durch Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrenstellen. Mit einem M36-Gewinde können Sie auf ebenfalls im BITO-Programm befindliche Kettenpfosten aufgeschraubt werden. Vier verschiedene Größen können bestellt werden.

Kippstabile Leitkegel

Zur schnellen und mobilen Kennzeichnung und Absperrung von Gefahrenstellen eignen sich orange Leitkegel aus elastischem Weich-PVC in verschiedenen Höhen und mit ein oder zwei retroreflektierenden weißen Streifen. Sie können bei Nichtgebrauch platzsparend gestapelt werden. Folgende Höhen finden sich im Angebot: 320, 500, 750 und 900 mm. Die Kegel sind nach allen Seiten kippstabil.

Warnaufsteller mit Reflektoren

Gelbe Warnaufsteller mit roten Reflektoren sind in zwei Ausführungen erhältlich: mit Rutschgefahrzeichen oder in neutraler Ausführung ohne Zeichen. Sie sind mobil, schnell einsatzbereit und bei Nichtgebrauch platzsparend zusammenklappbar. Ob rutschige Flächen, die Warnung vor Staplerverkehr oder ein Durchgangsverbot - die Aufsteller mit Reflektoren bieten im Hellen und auch bei Dunkelheit eine hohe Warnwirkung. Die Höhe der Aufsteller erreicht 245 mm und die Breite 620 mm.

Kunststoffketten und Haken

Ketten sind flexible Absperrungen mit denen Sie Gefahrenbereiche sicher, schnell und auch nur vorübergehend absperren können. Dazu werden die leichten Polypropylen-Ketten mit Haken zwischen Absperrpfosten gespannt. Die Kunststoff-Ketten erhalten Sie bei BITO mit zwei Unversalhaken oder ganz ohne Haken in den Signalfarben Rot-Weiß oder Gelb-Schwarz. Darüber hinaus sind zwei Längen (3000, 25000 mm) im Angebot. Schwarze Unversalhaken (ebenfalls aus Polypropylen) können auch einzeln bzw. als Ersatz im BITO-Online-Shop bestellt werden.

Kettenpfosten

Mit Absperrungspfosten in Verbindung mit Ketten und Haken können Sie Unbefugte auch von großflächigen Gefahrenbereichen fern halten. Erhältlich sind die Polypropylen-Pfosten (Ø 63 mm) in den Signalfarben Gelb und mit zwei schwarzen Streifen oder Rot mit zwei retroreflektierenden Streifen. Der Standfuß mit 400 mm Durchmesser liefert eine hohe Standfestigkeit für die Absperrungen. Über ein M36-Gewinde lassen sich auch Schraubösen (sind inklusive) oder Schildern befestigen. Absperrungs-Pfosten in gelb oder rot mit mehreren schwarzen oder retroreflektierenden weißen Streifen sind auch im 6er-Set inklusive fünf Kunststoffketten à 3 m zu beziehen. Sperren Sie Gefahrenbereiche und Hindernisse im Innen- und Außenbereich schnell und zuverlässig ab. Das Gewicht je Pfosten beträgt 4,5 kg.

Selbstaufrichtende Flexipfosten

Mit selbstaufrichtenden schwarzen Flexi-Absperrpfosten aus Polyurethan sichern Sie Inventar, Fahrzeuge und Personen im Betriebsablauf. Sie sind nachgiebig, aber trotzdem extrem robust und besitzen retroreflektierende gelbe Streifen. Verschiedene Höhen (300, 450, 750, 1000 mm) bereichern das Programm und helfen Ihnen dabei passende Absperrungen auch in Ihrem Unternehmen zu errichten. Mittels eines Adapters mit M36-Gewinde können die Flexipfosten auch Schraubösen oder Schilder aufnehmen. Das Verankerungs-Set für die Flexipfosten muss separat bestellt werden.

Wenn Sie noch mehr über das Thema Arbeitssicherheit, Absperrungen, Boden- und Warnmarkierungen wissen wollen, dann kontaktieren Sie bitte unsere Lagertechnik-Experten via Email, Telefon oder dem Kontaktformular.

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