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Sichere Boden- und Warnmarkierungen

Die Unfallverhütung und die Beseitigung von Gefahrenstellen ist ein wichtiges Thema in Betrieben. Im Arbeitsschutz hat der Unternehmer in erster Linie dafür zu sorgen, dass Schäden von Leib und Leben seiner Mitarbeiter abgewendet werden. Durch Gesetze werden ihm deshalb Grundpflichten auferlegt. Im Wesentlichen ergibt sich dies aus fünf Rechtsvorschriften:

  1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §§ 3, 4, 13)
  2. Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG-SGB VII § 21)
  3. Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften“
  4. (GUV-V A 1, bisher GUV 0.1 § 2 (1)) der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV)
  5. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB § 618)
  6. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG § 1)

Neben diesen Grundpflichten haben Sie als Unternehmer weitere Aufgaben und Pflichten. Unter anderem sind das: (Lesen Sie mehr in den GUV-I 85639)

  • Sicherstellung einer geeigneten Organisation
  • sichere Einrichtung von Betriebsstätten
  • Beschaffung sicherer Arbeitsmittel
  • Erteilung von Anweisungen für einen sicheren Betriebsablauf
  • Unterrichtung über Sicherheitsbestimmungen
  • Auswahl und Bestellung geeigneter Führungskräfte
  • Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe, Bestellung von Ersthelfern
  • Organisation der Brandbekämpfung und Evakuierung
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation
  • Bestellung von Sicherheitsbeauftragten
  • Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten
  • Koordination der Zusammenarbeit bei mehreren Unternehmen
  • Überwachung der erteilten Anweisungen
  • Vorkehrungen treffen bei besonderen Gefahren (z. B. Warnmarkierungen anbringen)
  • Unterrichtung des Personal-/ Betriebsrates über Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Regeln arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
  • Anzeigen von Unfällen
  • bei der Vergabe von Aufträgen schriftliche Verpflichtung des Auftragnehmers,Vorschriften und Regeln des Arbeitsschutzes zu beachten
  • Bildung eines Arbeitsschutzausschusses

Zur Unfallverhütung und zum Treffen von Vorkehrungen bei besonderen Gefahren dient auch das Anbringen von Warnmarkierungen und Bodenmarkierungen. Dazu gehören z. B. selbstklebende Warnmarkierungsbänder und Sprühfarben zur Bodenmarkierung. Um die Bänder und Farben über längere Distanzen fachgerecht anbringen zu können, benötigen Sie spezielle Markierungswagen. Mit Bodenmarkierungsbändern, Warnmarkierungsbändern und Sprühfarben können Sie Gefahrenstellen, Stoss- und Stolperkanten kennzeichnen und somit Unfälle verhindern.

Selbstklebende Warnbänder

Sie dienen der Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrenstellen z. B. im Lager gemäß BGV A8 (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) und erhöhen damit die Arbeitssicherheit. Diese Warnmarkierung eignet sich besonders für ein dauerhaftes Markieren von Regalen, Ecken oder Böden im Innenbereich Ihres Betriebs. Dabei kann die Warnmarkierung von Hand oder per Markierungswagen angebracht werden. Das Warnmarkierungsband aus Vinyl ist extrem strapazierfähig und zudem retroreflektierend. Auf glatten und staubfreien Untergründen klebt die Warnmarkierung fest, dauerhaft und sicher. Bei Bedarf kann es leicht wieder abgezogen werden. Das gut sichtbare Bodenmarkierungsband ist in rot/ weiß und gelb/ schwarz und unterschiedlichen Breiten (50, 60, 75 mm) sowie in zwei Längen (33000, 66000 mm) erhältlich. Zudem sind zwei Stärken wählbar: 58,7, 170 µ.

Selbstklebende Markierungsbänder

Zur kurz- und mittelfristigen Lagerkennzeichnung können Sie verschiedenfarbige (blau, gelb, grün, orange, rot, weiß) sowie selbstklebende Bodenmarkierungsbänder in zwei Breiten (50, 75 mm) verwenden. Auch diese Warnmarkierungen aus Vinyl (Stärke 150 µ) können von Hand oder per Markierungsbandgerät angebracht werden und sind rückstandsfrei entfernbar. Dabei müssen die Untergründe trocken, fett- und staubfrei sein. Die optimale Verarbeitungstemperatur der Warnmarkierung liegt bei über 10 °C.

FCKW-freie Sprühfarben

Statt Bodenmarkierungsbänder können Sie auch schnell trocknende und abriebfeste Sprühfarben zur Kennzeichnung und Markierung von Regalen, Lagerplätzen, Palettenabstellplätzen, innerbetrieblichen Fahrwegen etc. gemäß BGV A8 (VBG 125) verwenden. Achten Sie darauf, dass bei der Anbringung der Untergrund frei von Schmutz, Öl, Chemikalien und Farbresten sein sollte. Es sind verschiedene Farben im Programm: blau, gelb, grün, orange, rot, grau, schwarz, weiß. Die Farben sind gegen Benzin, Öl, Schmiermittel und die meisten Chemikalien beständig und für die meisten Böden geeignet. Die Trocknungszeit beträgt circa 24 h und Sie können mit einer Ergiebigkeit - bei einer Strichbreite von 50 mm - von circa 50 - 90 m (Inhalt 750 mm) rechnen.

Markierungswagen für Sprühfarben

Der Markierungswagen für Sprühfarben aus blauem Stahlrohr eignet sich sowohl für das spursichere 4-Rad-Markieren als auch für das 2-Rad-Markieren dicht entlang an Regalen, Stellplätzen, Paletten etc.. Dafür sind die Hinterräder abnehmbar. Der Farbwechsel bzw. das Wechseln der Dosen ist ohne Reinigen möglich. Sie können zwischen zwei Ausführungen mit Strichbreiten von 50 bis 75 mm und 100 bis 130 mm wählen. Die Führungsstange ist in der Länge verstellbar und auf die Größe des jeweiligen Mitarbeiters anpassbar.

Markierungsbandgeräte für Bodenmarkierungen

Mit dem Markierungsbandgerät für Warnmarkierungsbänder und Bodenmarkierungsbänder können Sie leicht und angenehm beispielsweise innerbetriebliche Verkehrswege, Gefahrenstellen sowie Stoss- und Stolperkanten kennzeichnen. Das einfach zu bedienende Gerät ist stabil sowie selbststehend und für Bandbreiten von 50 bis 75 mm geeignet. Das Setzen von Warnmarkierungen wird mit dem Gerät aus blauem Stahlblech und Profilstahl zum Kinderspiel.

Wenn Sie noch mehr über das Thema Arbeitssicherheit, Boden- und Warnmarkierungen wissen wollen, dann kontaktieren Sie bitte einen Lagertechnik-Experten von BITO via Email, Telefon oder dem Kontaktformular.

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