Gefahrstoffe und Gefahrgüter
Stoffe von denen eine Gefährdung für Umwelt und Gesundheit z. B. durch durch Gifteinwirkung, Brand oder Explosion ausgeht, werden als Gefahrstoffe bezeichnet. Die Lagerung dieser Stoffe unterliegt den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoff V) sowie den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510). Sobald Gefahrstoffe transportiert werden, werden sie als Gefahrgüter bezeichnet. Ihre Lagerung im Sinne der Bereitstellung zum Transport oder einer Transportunterbrechung unterliegt dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG).
Gefahrgutbehälter und -verpackungen
Grundsätzlich müssen Verpackungen, die Gefahrgüter enthalten und schützen sollen, deutlich stabiler und widerstandsfähiger sein, als Verpackungen für normale Fracht. Daher wurden Anforderungen und Prüfverfahren für Gefahrgutbehälter- bzw. -verpackungen entwickelt. Nur eine geprüfte und amtlich zugelassene Verpackung darf als Gefahrgutbehälter bzw. -verpackung verwendet werden. Zudem muss sie mit einer speziellen UN-Markierung versehen sein. Die richtige Verpackungsgruppe für Gefahrstoffe kann in der Stoffliste der ADR Gefahrgutvorschriften, Tabelle A ausgewählt werden.
I oder VG I = hohe Gefahr
II oder VG II = mittlere Gefahr
III oder VG III = geringe Gefahr
Zulassung durch Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Für eine Verpackung, die eine Zulassung als Gefahrgutbehälter bzw. -verpackung erhalten soll, muss bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ein Antrag auf Zulassung gestellt werden. Der Behälter oder die Verpackung wird in Folge geprüft und verschiedenen Belastungstests unterzogen. Fällt das Ergebnis positiv aus, erhält der Hersteller eine Musterzulassung als Gefahrgutbehälter. Diese Zulassung ordnet die Verpackung den Leistungsbuchstaben X, Y oder Z zu. Eine entsprechende UN-Markierung wird dann dauerhaft auf dem Gefahrgutbehälter angebracht.
UN-Markierung für Gefahrgutbehälter
Wie vorher schon beschrieben, muss jeder zugelassene Gefahrgutbehälter bzw. jede -verpackung mit einem UN-Symbol und einem Buchstaben- und Zahlencode für den Transport und die Lagerung versehen sein. Dieser Code wird nachfolgend erklärt:
UN: Symbol der Vereinten Nationen (UN im Kreis)
1 Code für die Bezeichnung der Formen des Verpackungstyps
- Faß
- (bleibt offen, früher genannt Trommel, Behälter)
- Kanister
- Boxen, Kiste oder Karton
- Sack, Taschen
- Kombinationsverpackung
- Druckbehälter
H Kennbuchstaben für verwendbare Werkstoffe
Stahl = A
Aluminum = B
Naturholz = C
Sperrholz = D
Spanholz = F
Pappe = G
Kunststoff = H
Papier = M
Metalle (außer Stahl und Aluminium) = N
Glas = P
2 Bei Einzel- bzw. Außenverpackung können noch die Ziffern stehen
- mit nicht abnehmbarem Deckel
- mit abnehmbarem Deckel
Y Verpackungsgruppe
Verpackungsgruppen: Die Gefahrgüter werden in der Regel drei Verpackungsgruppen zugeordnet, nämlich (römisch) I, II und III. Dabei stehen diese Gruppen für:
I = hohe Gefahr
II = mittlere Gefahr
III = geringe Gefahr
Adäquat dazu werden die Gefahrgutverpackungen ebenfalls in drei Gruppen unterteilt und erhalten dabei die Leistungsbuchstaben X, Y und Z. Diese Leistungsbuchstaben stehen für:
X = hohe Gefahr
Y = mittlere Gefahr
Z = geringe Gefahr
Danach dürfen die Gefahrgutverpackungen nur für gefährliche Güter bestimmter Verpackungsgruppen verwendet werden: Eine X-Verpackung kann Gefahrgüter der Verpackungsgruppen I, II und III aufnehmen. Eine Y-Verpackung kann Gefährgüter der Verpackungsgruppen II und III aufnehmen, jedoch nicht Güter der Verpackungsgruppe I. Eine Z-Verpackung kann Gefahrgüter der Verpackungsgruppe III aufnehmen, jedoch nicht Güter der Verpackungsgruppen I und II.
1.8 Relative Dichte, für die das Baumuster geprüft worden ist
ODER
für Feststoffe soviel darf das Packstück max. in kg brutto wiegen z. B. 25 kg
100 Prüfdruck in kPa (Kilopascal) der hydraulischen Innendruckprüfung (100 kPa = 1 bar)
ODER
für Feststoffe den Buchstaben "S"
Jahr der Herstellung z. B. 18 für 2018
Zeichen des Staates, der die Zulassung erteilt hat z. B. D für Deutschland
Zulassende Behörde/Institution, Zulassungsscheinnummer z. B. BAM6107
Identifizierungszeichen des Herstellers z. B. BITO
BITO-Mehrwegbehälter MB für Gefahrgüter
(Verpackungsgruppen II und III)
Der populäre Mehrwegbehälter MB aus Kunststoff von BITO ist ebenso für den sicheren Transport gefährlicher Güter erhältlich. Er wurde von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) als Außenverpackung für den Transport und die Aufbewahrung gefährlicher Güter für die Verpackungsgruppen II und III zugelassen. Alle Mehrwegbehälter MB für gefährliche Güter sind mit dem UN Code 4H2/Y25/S/18/D/BAM6107-BITO gekennzeichnet. Die BITO-Box MB wird mit Stülpdeckel und Metallverschlüssen in der Farbe purpurrot geliefert. Sie ist in verschiedenen Grundmaßen L 410 x B 310 mm und L 610 x 410 mm sowie in den Höhen 238, 338 und 438 mm erhältlich. Das Minimalvolumen beträgt 18 Liter (Inhaltsbelastung 13 kg) und das Maximalvolumen liegt bei 74 Liter (Inhaltsbelastung 20 kg). Die leeren Kunststoff-Behälter lassen sich problemlos ineinander stapeln. Dadurch nehmen sie bis zu 75 Prozent weniger Volumen in Anspruch und helfen, kostbaren Platz zu sparen. Da die BITOBOX in einem Bereich von -20 bis +75 °C temperaturbeständig ist, kann sie selbst unter widrigen Umgebungsbedingungen eingesetzt werden.
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