Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BITO-Lagertechnik Bittmann AG
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“ genannt) bilden einen festen Bestandteil eines jeden zwischen der BITO-Lagertechnik Bittmann AG („BITO“ genannt) und einem Kunden abgeschlossenen Vertrags. Die AGB gelten sowohl für die Lieferung von Produkten als sinngemäss auch für die Erbringung von Dienstleistungen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch der BITO nicht Vertragsbestandteil. Diese AGB gehen denjenigen des Kunden vor und die BITO anerkennt keine anderen Geschäftsbedingungen als ihre eigenen.
- Diese AGB gelten für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr zwischen der BITO und dem Kunden, auch soweit im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung bei einem einzelnen Geschäft nicht mehr ausdrücklich auf diese AGB verwiesen wird. Vorbehalten bleiben abweichende schriftliche Vereinbarungen zwischen der BITO und dem Kunden.
- Es gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB werden unter www.bito.ch publiziert. Zusätzlich kann auf Wunsch eine gedruckte Version bei der BITO bezogen werden.
2. Vertragspartner und Kundendienst
- Der Kaufvertrag kommt zustande mit:
BITO-Lagertechnik Bittmann AG
Industriestrasse 11
6343 Rotkreuz
CHE-103.572.316 - Rückfragen können über das Kontaktformular auf der Internetseite (www.bito.ch), per Mail (info@bito.ch), über die Telefonnummer 041 790 20 64 oder brieflich an die Postadresse der BITO gestellt werden.
- Der Online-Shop auf www.bito.ch steht nur Kunden zur Verfügung, welche ihren Wohnsitz, ihren Sitz oder ihre Lieferadresse in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein haben.
3. Kundenkonto
- Volljährige Kunden und Unternehmen können sich auf der Internetseite mit dem Eintrag eines Passwortes registrieren und ein dauerhaftes Kundenkonto anlegen. Der Kunde versichert, dass die von ihm eingegebenen Daten vollständig und richtig sind. Im Kundenkonto kann der Kunde nach Eingabe des Passwortes seine gespeicherten Daten einsehen. Die Kundendaten und die Bestelldaten werden gespeichert. Bei künftigen Bestellungen werden nach dem Einloggen diese Daten vorgeschlagen. Der Kunde kann diese bestätigen oder ändern. Eine allfällige Auflösung und Löschung des Kundenkontos kann per Mail (info@bito.ch) verlangt werden.
- Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort vor Dritten geheim zu halten und dieses umgehend zu ändern, sobald er annehmen muss, dass ein Dritter Kenntnis von seinem Passwort erlangt hat.
- Die BITO behält sich das Recht vor, Kundendaten jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu löschen oder einen Benutzernamen und das Passwort zu sperren.
- Der Kunde, der kein Kundenkonto wünscht, setzt den Bestellprozess ohne Registrierung (als Gast bestellen) fort. Die Kundendaten und die Bestelldaten werden bei diesem Vorgang gespeichert (vgl. Ziff. 3.1. vorstehend).
4. Angebot und Angebotsunterlagen
- Die Darstellung der Produkte im Online-Shop und auf der Internetseite sowie in Katalogen, Prospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung bzw. zur Abgabe eines verbindlichen Kaufangebotes durch den Kunden dar. Die Angebote der BITO sind unverbindlich. Alle Angebote gelten solange der Vorrat reicht und sie sind freibleibend, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist.
- Die Produkte werden wie angegeben verkauft und geliefert, wobei sich die BITO geringfügige Abweichungen, technische Weiterentwicklungen und eine Änderung der Verpackung vorbehält. Die Produktedarstellungen im Online-Shop und auf der Internetseite sowie in Katalogen, Prospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen sind nur als Beschaffenheitsangaben zu sehen. Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren vorbehalten. Insbesondere bleiben auch Druckfehler, Modelländerungen, Farb- und Strukturabweichungen in der Produktbeschreibung vorbehalten. Etwaige irrtumsbedingte Fehler auf der Internetseite sowie in Katalogen, Prospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen dürfen von der BITO berichtigt werden, ohne dass die BITO für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden darf.
5. Vertragsschluss
- Durch Anklicken des Buttons ,,Jetzt kaufen“ („Zahlungspflichtig bestellen“) im abschliessenden Schritt des Bestellprozesses gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung von den im Warenkorb enthaltenen Produkten ab. Mit dem Anklicken des Buttons ,,Jetzt kaufen“ („Zahlungspflichtig bestellen“) bestätigt der Kunde, die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen zu haben und diese zu akzeptieren.
- Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die BITO nach Erhalt der Bestellung des Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail, Post oder Fax versendet hat oder die Lieferung an den Kunden abgesendet hat. Der Vertragsinhalt bestimmt sich ausschliesslich nach dem Text der Auftragsbestätigung, dem Inhalt der Lieferung und diesen AGB.
- Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bzw. der Bestellung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der BITO (per Brief, E-Mail oder Fax).
- Der Vertragsabschluss steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Artikel und Produkte bei der BITO bzw. deren Lieferanten oder Hersteller.
- Die BITO behält sich vor, die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf ein anderes Unternehmen der BITO-Gruppe zu übertragen. Der Kunde darf seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der BITO auf Dritte übertragen.
6. Widerruf / Rücktritt vom Vertrag
- Eine Annullierung der Bestellung ist ausschliesslich schriftlich (per Brief, E-Mail oder Fax) mit Angabe der Bestellnummer bis achtundvierzig Stunden nach der Bestellung möglich. Wird die Bestellung später annulliert, hat die BITO das Recht, eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 sowie allfällige unnütz gewordene Aufwendungen bis zu maximal 100% des Liefer- und Montagepreises in Rechnung zu stellen.
- Unabhängig von ihren sonstigen Rechten ist die BITO berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
- wenn die BITO von einem ihrer Lieferanten nicht (mehr) mit den bestellten Produkten beliefert wird;
- wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;
- wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf Begehren der BITO weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt; oder
- wenn die Verlängerung der Lieferzeit wegen der in den Ziffern 8 nachstehend angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch einen Monat, beträgt.
- Die BITO kann aus den vorerwähnten Gründen den Rücktritt auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung erklären.
7. Preise und Versandkosten
- Kaufpreis ist der in der Auftragsbestätigung genannte Preis. Sofern in der Auftragsbestätigung kein Preis genannt ist, gilt der in den aktuellen Preislisten der BITO aufgeführte Preis, wie er zum Zeitpunkt der Bestellung gültig ist.
- Die ausgewiesenen Preise sind Nettopreise in Schweizer Franken (CHF) und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST). Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer somit nicht, sondern die Mehrwertsteuer ist zusätzlich zu den angegebenen Preisen geschuldet. Die Kosten für den Aufbau und die Montage sind nicht im Preis inbegriffen, womit solche Kosten zu Lasten des Kunden gehen.
- Für jede Bestellung innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein erhebt BITO eine Bearbeitungs- und Frachtkostenpauschale in Höhe von CHF 20.00. Ab einem Bestellwert von CHF 250.00 liefert BITO Frei Haus innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein.
- Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der Kunde. Ebenso hat der Kunde sämtliche Nebenkosten wie bspw. Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen zu bezahlen.
- Bei Erhöhung von Steuern und Abgaben sowie bei Schwankungen der Rohstoffpreise, Kursschwankungen und dergleichen behält sich die BITO Preisänderungen vor. Ebenfalls behält sich die BITO eine Preisanpassung vor, wenn die Lieferfrist nachträglich aus einem der in den Ziffern 8 nachstehend genannten Gründe verlängert wird. Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen der Art oder des Umfangs der Lieferung auf Wunsch des Kunden nach der Auftragsbestätigung der BITO erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, können ebenfalls zusätzlich zum Kaufpreis in Rechnung gestellt werden.
8. Lieferung und Lieferzeit
- Die Liefer- bzw. Leistungszeit (nachfolgend „Lieferzeit“ genannt) ergibt sich aus den jeweiligen Vereinbarungen zwischen der BITO und dem Kunden. Die Einhaltung der Lieferzeit durch die BITO setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragspartnern geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
- Die BITO legt grossen Wert darauf, die Verfügbarkeitsangaben sowie die Liefertermine sorgfältig zu pflegen und so korrekt wie möglich auszuweisen. Die in den Auftragsbestätigungen der BITO genannten Liefertermine sind Richttermine. Alle Angaben zu Lieferzeiten sind deshalb unverbindlich und ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern.
- Die BITO ist nicht verpflichtet, sämtliche auf der Internetseite sowie in Katalogen, Prospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen aufgeführten Produkte an Lager zu halten. Zudem kann es aufgrund von Produktions- und Lieferengpässen oder durch fehlerhafte Lagerbestandsdaten zu Lieferverzögerungen kommen. Die Nichteinhaltung der Liefertermine gibt dem Kunden kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, hoheitliche Massnahmen, Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die ausserhalb unseres Einflussbereichs liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Zu Ereignissen höherer Gewalt gehören insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Unmöglichkeit der Beschaffung der Rohstoffe sowie Ausbrüche von Epidemien oder Pandemien, Cyberangriffe, die hoheitliche Massnahmen und/oder besondere Sicherheitsmassnahmen erforderlich machen. Diese Regelung gilt auch, falls entsprechende Ereignisse bei unseren Lieferanten oder Unterauftragnehmern eintreten.
- Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, ist BITO auch zu Teillieferungen auf eigene Kosten berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Bei endgültiger Nichtverfügbarkeit der bestellten Artikel werden allfällige im Voraus geleistete Zahlungen zurückerstattet.
- Die Lieferung erfolgt ausschliesslich nur an Lieferadressen in der Schweiz und Fürstentum Liechtenstein. Die Lieferung erfolgt direkt an die vom Kunden bekannt gegebene Lieferadresse und Kontaktperson.
9. Verpackung
Die Verpackung erfolgt produkt- und auftragsbezogen nach Ermessen der BITO. Euro-Paletten und Paletten-Rahmen müssen bei Anlieferung beim Kunden getauscht werden. Falls der Eintausch nicht möglich ist, sind die Paletten-Rahmen- und/oder Euro-Paletten binnen zwei Wochen an die BITO-Lagertechnik Bittmann AG, Industriestrasse 11, 6343 Rotkreuz, zu retournieren. Erfolgt die Retournierung der Paletten-Rahmen - und/oder Euro-Paletten nicht rechtzeitig, ist die BITO berechtigt, den Neuwert der Paletten in Rechnung zu stellen.
10. Übergang von Nutzen und Gefahr
- Der Nutzen und die Gefahr für die Kaufsache gehen unabhängig von der Art der Lieferung mit dem Versand/Transport ab Rampe „Werk Deutschland“ oder „Lager Rotkreuz“ auf den Kunden über. Der Transport/Versand ab Rampe „Werk Deutschland“ oder „Lager Rotkreuz“ gilt als Lieferzeitpunkt. Für Transportschäden übernimmt die BITO keinerlei Haftung. Eine allfällige Transportversicherung ist Sache des Kunden.
- Verzögert sich der Versand aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so gehen Nutzen und Gefahr mit der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Verluste und Beschädigungen während des Transportes gehen zu Lasten des Kunden. Werden die Produkte auf Weisung des Kunden vorerst bei der BITO, dem Lieferanten oder einem Spediteur eingelagert, gehen Nutzen und Gefahr mit dem Tag der Einlagerung auf den Kunden über.
11. Prüfpflicht des Kunden und Reklamationen
- Der Kunde hat die gelieferten Produkte unmittelbar nach Empfang auf äusserlich erkennbare Mängel, die Richtigkeit und die Vollständigkeit zu überprüfen. Falschlieferungen und unvollständige Lieferungen sowie Transportschäden und Mängel, die bei sofortiger ordnungsgemässer Prüfung erkennbar sind, müssen innerhalb von fünf Arbeitstagen seit Lieferung schriftlich (per Brief, E-Mail oder Fax) bei der BITO unter Zustellung des Lieferscheindoppels gemeldet werden. Mängelrügen heben die Zahlungspflicht nicht auf.
- Ein mangelhaftes Produkt darf der Kunde nicht in Betrieb nehmen. Er hat es wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren sowie nach erfolgter Mängelrüge die Instruktionen der BITO abzuwarten.
- Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, müssen innerhalb von fünf Arbeitstagen nach ihrer Feststellung und spätestens aber innerhalb von zwölf Monaten seit der Lieferung der BITO gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Rügefristen ist jede Haftung durch die BITO ausgeschlossen.
12. Umtausch und Warenrückgabe
- Voraussetzung für einen Umtausch bzw. eine Warenrückgabe ist,
- dass der Kunde die Produkte auf sein Risiko zurücksendet, und
- dass die Produkte bei deren Ankunft bei der BITO in einwandfreiem Zustand sind. Bei Sonderanfertigungen und Handelswaren ist ein Umtausch bzw. eine Warenrückgabe ausgeschlossen.
- Stimmt die BITO einem Umtauschverlangen bzw. einer Warenrückgabe des Kunden zu, ohne dass die BITO dazu rechtlich verpflichtet ist, trägt der Kunde die daraus entstehenden Kosten.
- Für vereinbarte Warenrücknahmen erteilt die BITO eine Gutschrift unter Einbehalt einer Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 15% (fünfzehn Prozent) des Bruttowarenwertes, mindestens jedoch in der Höhe von CHF 50.00. Diese Gutschrift kann mit Kaufpreisforderungen für spätere Einkäufe bzw. Aufträge verrechnet werden. Die Erstattung in bar oder in anderer Form ist ausgeschlossen.
13. Aufbau und Montage
- Aus logistischen Gründen kann eine Anlieferung der Produkte in Einzelteile zerlegt erfolgen. Eine Montageanleitung wird – mit Ausnahme von sehr einfachen Fällen – der Lieferung beigefügt. Zusätzlichen können die Montageanleitungen auch separat bei BITO bestellt werden.
- Der Kunde hat den Aufbau bzw. die Montage – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist – selbst auf eigene Rechnung und Gefahr vorzunehmen. Aufbau bzw. Montage sind im Preis nicht inbegriffen. Beim Aufbau und der Montage hat sich der Kunden strikte an die Montageanleitungen der BITO zu halten.
- Montagen können durch die BITO vermittelt werden, wobei die entsprechenden Kosten durch den Kunden zu tragen sind. Sofern die Montage durch die BITO erfolgt, sind zusätzlich zu den vorliegenden AGB die separaten Montagebedingungen der BITO massgeblich.
14. Zahlungsbedingungen
- Sofern nichts anderes zwischen der BITO und dem Kunden vereinbart ist, sind die Rechnungen der BITO innerhalb von dreissig Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
- Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig. Dies gilt auch für Rechnungsbeträge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme hinaus entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen.
- Die BITO behält sich vor, Vorauszahlungen zu verlangen. Ab einem Netto-Auftragswert in der Höhe von mindestens CHF 25‘000.00 verlangt die BITO vom Kunden regelmässig angemessene Vorauszahlungen und/oder Abschlagszahlungen entsprechend den bereits erbrachten Teilleistungen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder solche mit seinen Zahlungspflichten zu verrechnen. Der Kunde kann somit der BITO nicht die Einrede der Verrechnung wegen ungehöriger Erfüllung bzw. anderen angeblich bestehenden Gegenforderungen entgegenhalten.
- Nach Ablauf der Zahlungsfrist von dreissig Tagen ab Rechnungsstellung wird die Forderung ohne weiteres Mahnungsschreiben zur Zahlung fällig. Ab Fälligkeit werden Verzugszinsen von 5 % (fünf Prozent) in Rechnung gestellt. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich die BITO das Recht vor, zukünftige Leistungen nur noch gegen Vorauskasse oder gegen Barzahlung zu erbringen. Bei wiederholtem Zahlungsverzug behält sich die BITO vor, die Geschäftsbeziehungen abzubrechen.
15. Eigentumsvorbehalt
- Die BITO behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten vor, bis der Kunde den Kaufpreis vollständig bezahlt hat. Die BITO ist berechtigt, diesen Eigentumsvorbehalt ohne weitere Mitwirkung durch den Kunden im Eigentumsvorbehaltsregister am Sitz oder Wohnsitz des Kunden auf Kosten des Kunden eintragen zu lassen. Der Kunde ist zur Mitwirkung bei der Eintragung verpflichtet. Sofern am Sitz oder Wohnsitz des Kunden ein Eigentumsvorbehalt nicht möglich ist, ist die BITO befugt, alle anderen möglichen und vergleichbaren Rechte geltend zu machen.
- Der Kunde ist ohne ausdrückliches Einverständnis der BITO nicht berechtigt, die Produkte vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises an Dritte weiterzugeben. Vor Eigentumsübergang ist auch eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung der BITO nicht zulässig.
- Für den Fall, dass das Eigentum trotz Eigentumsvorbehalt aufgrund einer Weiterveräusserung durch den Kunden auf einen Dritten übergegangen sein sollte, tritt der Kunde hiermit der BITO zur Sicherung der Kaufpreisforderung seine dem Dritten gegenüber bestehende Forderung aus einer Weiterveräusserung der Eigentumsvorbehaltsprodukte ab und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Auf Verlangen hat der Kunde der BITO die abgetretene Forderung sowie deren Schuldner bekannt zu geben und alle für seine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Ebenso hat der Kunde dem Drittschuldner Mitteilung von der Abtretung zu machen.
Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentumsrecht der BITO hinzuweisen und diese unverzüglich zu verständigen.
16. Gewährleistung und Haftung
- Der Kunde ist verpflichtet, die bei der BITO erhältlichen Montageanleitungen und Betriebsanweisungen bei der Montage und Benützung der Produkte strikte zu befolgen. Werden die Montageanleitungen und Betriebsanweisungen nicht eingehalten, entfällt jegliche Haftung der BITO.
- Die Haftung der BITO ist auf Fälle der groben Fahrlässigkeit und der rechtswidrigen Absicht beschränkt. Darüber hinaus wird jede weitere Haftung für direkte und indirekte Schäden wegbedungen. Damit ist namentlich jegliche Haftung der BITO für Schäden, die nicht an den Produkten selbst entstanden sind (wie z.B. Mangelfolgeschäden), für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden vollumfänglich ausgeschlossen.
- Die BITO garantiert, dass die bestellten Produkte in einwandfreiem Zustand geliefert werden. Teile, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, repariert respektive ersetzt die BITO auf eigene Kosten innert angemessener Frist. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnutzung, mangelhafter Wartung, Missachtung der Montageanleitungen, übermässiger Belastung, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse sowie infolge aller weiteren Gründe, die die BITO nicht zu vertreten hat. Der Garantieanspruch erlischt bei Weiterverarbeitung oder Änderung des Produkts durch den Kunden. Die Garantiezeit beträgt vierundzwanzig Monate ab Lieferung. Für ersetzte Teile beginnt die Garantie neu zu laufen.
- Mängel, die auf unsachgemässe Behandlung durch den Kunden oder eine von ihm beauftragte Person zurückzuführen sind sowie Mängel, die während des Transports ab Rampe „Werk Deutschland“ oder „Lager Rotkreuz“ entstanden sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Handelsüblich oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in den Massen, der Oberflächenbeschaffenheit, von Gewichten und Farbtönen sowie geringfügige Farbabweichungen gelten nicht als Mangel, soweit sie die Funktionstüchtigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen. Die Gewährleistung der BITO entfällt auch, wenn die Belastungsangaben für die einzelnen Komponenten durch den Kunden nicht eingehalten werden, die Produkte nicht gemäss den Montageanleitungen der BITO aufgebaut werden und an den Produkten der BITO Fehler festgestellt werden, welche durch unsachgemässen Gebrauch, schlechte Behandlung, Vernachlässigung oder Korrosion verursacht wurden. Die Gewährleistungen entfällt ebenfalls bei vermeintlichen Schäden, die durch blosse Alterung hervorgerufen wurden, wie z.B. das natürliche Verblassen lackierter Oberflächen, das Verwinden von Holzplatten etc. Die BITO übernimmt generell keine Gewähr, wenn Reparaturen durch den Kunden selbst oder von Drittpersonen vorgenommen wurden.
- Bei Vorhandensein von Mängeln ist die BITO berechtigt, nach ihrer Wahl die mangelhaften Produkte auf eigene Kosten zu ersetzen oder zu reparieren oder eine Preisreduktion zu gewähren.
17. Geistiges Eigentum an technischen Unterlagen und sonstigen Dokumenten
- An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Offerten, Kostenvoranschlägen und anderen Angebots- und sonstigen Unterlagen behält sich die BITO sämtliche Eigentumsrechte vor. Dies gilt gleichermassen auch für Urheberrechte, soweit die vorerwähnten Unterlagen urheberrechtsfähig sind. Dritten dürfen sie nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die BITO hat ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Falls die BITO nach Mustern, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen oder Vorgaben des Kunden zu liefern hat, übernimmt der Kunde die Haftung dafür, dass die BITO keine Schutzrechte Dritter verletzt. Der Kunde ist verpflichtet, die BITO von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglich möglichen Verletzung gewerblicher Schutzrechte freizustellen (einschliesslich etwaiger entstehender Anwalts- und Prozesskosten).
18. Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden durch die BITO ausschliesslich gemäss den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) erhoben, verarbeitet und gespeichert.
- BITO weist den Kunden darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten (namentlich Name/Firma, Beruf, Firmen- bzw. UID-Nummer, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden sowie zu Marketingzwecken (bspw. zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newslettern) verwendet werden können. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner (bspw. Spediteuren oder Logistikpartnern) oder an sonstige Dritte weitergegeben werden. Die Daten können zusätzlich zur Abklärung der Bonität und Betrugsprävention an Drittunternehmen im In- und Ausland weitergeleitet werden. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich (per Brief, E-Mail oder Fax) widerrufen werden.
19. Schlussbestimmungen
- Abänderungen und Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie deren Aufhebung bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch die BITO.
- Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der BITO und dem Kunden unterstehen ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht sowie unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht).
- Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie allfällige weitere vertragliche Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, gilt, dass hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt wird. Vielmehr ist die ganz oder teilweise unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, deren Regelungsinhalt dem der unwirksam gewordenen Bestimmung möglichst nahe kommt.
- Erfüllungsort für Lieferungen, Zahlungen und sämtliche Verpflichtungen ist der Sitz der BITO-Lagertechnik Bittmann AG, in Risch ZG, Schweiz.
- Gerichtsstand ist der Sitz der BITO-Lagertechnik Bittmann AG in Risch ZG, Schweiz. Nach Wahl der BITO kann diese auch am Sitz oder Wohnsitz des Kunden oder an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand klagen.
BITO-Lagertechnik Bittmann AG, 24.04.2023