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Auffangwannen

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Gefahrstoffe sicher lagern mit Auffangwannen

Unternehmen müssen häufig mit Gefahrstoffen hantieren und sie zudem sicher lagern und abfüllen können. Dabei müssen viele Verordnungen und Gesetze eingehalten werden. Beispielsweise benötigen Betriebe, die täglich mit Gefahrstoffen zu tun haben und sie lagern, Auffangwannen. Dies schreibt der Gesetzgeber im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 62 sowie in der TRGS 510 vor. Danach muss für die Lagerung, dem Umfüllen oder dem Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen ein „Auffangraum“ vorhanden sein. Laut Gesetz müssen Auffangwannen ein ausreichendes Volumen besitzen. Demnach muss eine Auffangwanne den Inhalt des größten Gefahrstoff-Behälters (mindestens 10 % der eingelagerten Menge) aufnehmen. Befindet sich der Lagerort in einem Wasserschutzgebiet, muss die Wanne die gesamte Lagermenge auffangen. Auffangwannen sind, je nachdem für welche Gefahrstoffe sie bestimmt sind, aus Stahl, Kunststoff oder Edelstahl hergestellt. Wannen aus Polyethylen und Edelstahl sind für aggressive Chemikalien wie Säuren und Laugen gedacht, Stahlwannen hingegen für wassergefährdende Stoffe und/ oder entzündbare Flüssigkeiten wie Öle, Trennmittel, Reiniger, Farben und Lacke. BITO-Auffangwannen wurden dichtgeschweißt und nach dem WHG geprüft und besitzen daher eine Übereinstimmungserklärung (ÜHP). Im BITO-Online-Shop finden Sie separate Auffangwannen mit/ ohne Gitterrost und verschiedenen Volumina. Darüber hinaus finden Sie Umweltschränke mit verzinkten oder Polyethylen-Wannen und Gefahrgut-Behälter. Falls Sie eine umfassende Beratung benötigen, dann kontaktieren Sie bitte einen unserer Lagerexperten per Telefon, Email oder Kontaktformular. Wir helfen Ihnen gerne.

Was sind Gefahrstoffe?

Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse von denen eine Gefährdung für Umwelt und Gesundheit z. B. durch Gifteinwirkung, Brand oder Explosion ausgeht. Zu den Gefahrstoffen zählen wassergefährdende, entzündbare, aggressive oder anderweitig gefährliche Stoffe, zum Beispiel Öle, Trennmittel, Reiniger, Farben und Lacke. Auf den Gefahrstoffverpackungen müssen sich Gefahrenpiktogramme mit weiteren Gefahrenhinweisen befinden. Für Arzneimittel gilt allerdings das Arzneimittelgesetz und für Kosmetik die Kosmetikverordnung. Die verwendeten Stoffe sind jedoch nur eine Seite der Medaille, es müssen immer zusätzlich die Tätigkeiten betrachtet werden, die ausgeführt werden. Denn Gefahrstoffe können auch erst im Zuge bestimmter Tätigkeiten entstehen oder freigesetzt werden. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger haben den gesetzlichen Auftrag, mit allen geeigneten Mitteln dafür zu sorgen, dass Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhütet werden. Weitere Informationen über Gefahrstoffe erhalten Sie beim Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Bestimmungen für die Aufbewahrung von Gefahrstoffen

Die Lagerung dieser Stoffe unterliegt den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoff V) sowie den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Sobald Gefahrstoffe transportiert werden, werden sie als Gefahrgüter bezeichnet. Ihre Lagerung im Sinne der Bereitstellung zum Transport oder einer Transportunterbrechung unterliegt dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG). Weitere Gesetze, Verordnungen, Regeln und Informationen kommen zum Einsatz. Dazu gehören zum Beispiel: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG) sowie die Information "Gefahrstoffe in Werkstätten" (DGUV Information 213-033). Am 1. August 2017 trat die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft, die die bisher geltenden Länderverordnungen ablöste. Die Verordnung gibt vor, wie Gefahrstoffe einzustufen sind, welche technischen Anforderungen die Anlagen und welche Pflichten die Betreiber erfüllen müssen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der DGUV.

Auffangwannen von BITO

Die Stahl-Auffangwannen von BITO sind aus 3 mm starkem verzinktem Stahl-Blech gemäß DIN EN 10327 gefertigt und sind öldicht verschweißt. Sie besitzen eine Übereinstimmungserklärung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Stahlwannen eignen sich perfekt für die Lagerung von brennbaren und gefährlichen Flüssigkeiten und Stoffen wie Ölen, Trennmitteln, Reinigern, Farben und Lacken. Sie sind mit/ ohne Gitterrost im Angebot. Der Gitterrost lässt sich einfach einsetzen oder herausnehmen. Zwei Volumina sind im Programm: 269 Liter und 415 Liter. Die verzinkten Stahl-Auffangwannen können mit dem Stapler transportiert werden und besitzen daher Kufen mit einer Höhe von 100 mm für sicheres Anheben und die sichere Beförderung. Die Maße für die 415-Liter-Wanne betragen H 260, T 1290 und B 2600 mm. Für die 269-Liter-Wanne belaufen sie sich auf H 251, T 1290 und B 1700 mm.

Falls Sie eine eingehende Beratung zu Gefahrstoffen und gelagerten brennbaren Flüssigkeiten, Auffangwannen, Umweltschränken und Gefahrstoff-Behältern durch einen unserer Lagerexperten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte jetzt per Telefon, Email oder Kontaktformular. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Dieses Angebot ist für Industrie, Handwerk, Handel und die freien Berufe zur Verwendung in der selbstständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt.

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